Verbindliche Nennung

Veranstaltung:

Histo Cup Saisonfinale, Salzburgring

11. und 12. Lauf, 22. - 24. Sep. 2017

Nennschluss: 18.09.2017, 24.00 Uhr


Sollte es Probleme beim Ausfüllen dieses Formulars geben, bitte eine E-Mail an support-onlinenennung@formel-vau.eu senden

1. Nennender

2. Fahrzeug

Startgruppe Formel Vau (Klasse 1 – 3)
Startgruppe Formel Super Vau (Klasse 4 – 7)


Gastklassen:



3. Nennung/Nenngelder

Hiermit nenne ich verbindlich für die Teilnahme an o.g. Veranstaltung. Zeitplan nach Maßgabe des Veranstalters. Änderungen durch den Veranstalter vorbehalten.

Auswahl Nenngeld:
Das Nenngeld muss am 7. Kalendertag nach Abgabe der Nennung auf dem Vereinskonto gutgeschrieben sein.
Kontoverbindung: Historische Formel Vau Europa e.V. Sparkasse Münsterland-Ost BLZ 400 501 50 Kto.-Nr.: 34348185
IBAN: DE41 4005 0150 0034 3481 85 BIC: WELADED1MST
Verwendungszweck: Nennung „Histo Cup Saisonfinale, Salzburgring“
Nenngeld ist „Reuegeld“ und wird nicht zurückerstattet. Die Nennung hat nur Gültigkeit bei eingezahltem Nenngeld und erfolgter Registrierung des Rennfahrzeugs bei der Historischen Formel Vau Europa e.V.. Ich kenne und akzeptiere die aktuellen Grundlagen der int. Serie "Formel Vau" (http://formel- vau.eu/rennen/ausschreibungen/) und erkenne die Bedingungen des Veranstalters vor Ort an. Die Historische Formel Vau Europa behält sich vor Nennungen abzulehnen.
4. Erklärung Eigentümer

Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.

Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
  • den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
  • den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
  • der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
  • dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
  • dem Promotor/Serienorganisator,
  • dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, und
  • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus.


Anlage: Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer oder Beifahrer nicht Besitzer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben.

Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
  • den eigenen Teilnehmern und Helfern,
  • den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
  • der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären,
  • dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
  • dem Promotor/Serienorganisator,
  • dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträgern und
  • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.